Finanzplan
Was ist der Finanzplan?
In Belgien müssen die Gründer einer Aktiengesellschaft bzw. GmbH bei der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages einen detaillierten Finanzplan vorlegen, welcher gesetzlichen Vorgaben zu folgen hat. Auch die Gründer einer genossenschaft müssen einen Finanzplan beim Notar hinterlegen.
Der Finanzplan soll den Nachweis liefern, dass die Gesellschaft bei der Gründung nicht unterkapitalisiert ist. Der Finanzplan ist – im Gegensatz zum Gesellschaftsvertrag – nicht öffentlich einsichtlich.
Wann wird der Finanzplan beachtet?
Wenn die Gesellschaft jedoch innerhalb der ersten drei Jahre nach Gründung in Konkurs geht, können Untersuchungsrichter und Staatsanwalt den Notar anweisen, den Finanzplan an das Gericht herauszugeben. Wird dann das Kapital als von Anfang an unzureichend erachtet, um der Gesellschaft eine geordnete Geschäftstätigkeit während der ersten zwei Jahre zu erlauben, haften die Gründer mit ihrem privaten Vermögen mit einem richterlich festzulegenden Prozentsatz. Dasselbe gilt bei formellen Mängeln im Finanzplan oder wenn überhaupt kein Finanzplan erstellt wurde.
Um sich vor diesen Risiken zu schützen, ist eine gewissenhafte Erstellung des Finanzplans unbedingt notwendig. Gerne unterstützen wir Sie dabei!
Kontakt
Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be