Kapitalgesellschaften (mit Rechtspersönlichkeit)
Gegenüberstellung Aktiengesellschaft - GmbH
Gemeinsamkeiten
Die beiden Gesellschaftsformen Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben insbesondere die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage gemeinsam. Außerdem bedarf es für die Gründung einer GmbH als auch für die Gründung einer Aktiengesellschaft eines Notariatsaktes, weswegen die Miteinbeziehung eines Rechtsanwalts geboten ist.
Vorteile der GmbH
Allgemein gesprochen ist das Regelwerk der GmbH im Vergleich zur Aktiengesellschaft um einiges flexibler und lässt sich daher besser an die Bedürfnisse des Unternehmens anpassen. Während der Gesetzgeber beim Prototyp einer GmbH Klein-, Mittel oder Familienbetriebe vor Augen hat, gibt es für die GmbH seit der jüngsten Gesellschaftsrechtreform (2019) kein Mindestkapitalerfordernis mehr. Die Gründer einer GmbH sind nur verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung über ausreichende liquide Mittel verfügt.
Vorteile der Aktiengesellschaft
Der große Vorteil der Aktiengesellschaft hingegen ist insbesondere die leichte Übertragbarkeit von Aktien und damit verbunden die Aufnahme von frischen Kapital. Aktiengesellschaft die gängigste Gesellschaftsform für große Unternehmen und Konzerne. Die beiden Gesellschaftsformen unterscheiden sich wesentlich in der Mindestkapitalanforderung. Während bei der Aktiengesellschaft das Mindestkapital EUR 61.500 beträgt, wovon ein Viertel eingezahlt sein muss, ist das Kapitalerfordernis bei der GmbH entfallen.
Steuerrechtliche Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft
Die Wahl der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder GmbH hat neben wichtigen gesellschaftsrechtlichen Aspekten auch steuerliche Vor- und Nachteile, die jeder der beiden Gesellschaftsformen zu eigen sind. Auch nach der jüngsten Gesellschaftsrechtreform bestehen auch weiterhin steuerrechtliche Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen.
Rechtsform | GmbH – SRL – BV | AG – SA – NV |
Eigene Rechtspersönlichkeit | Ja | Ja |
Haftung | Beschränkt | Beschränkt |
Flexibilität | Hoch | Niedrig |
Kapitalerfordernis | aber Finanzplan | 61.500 Euro |
Kapitalaufnahme | Mittel | Einfach |
Anteilsübertragung | Mittel | Einfach |
Zielpersonen | Klein-, Mittel-, Familienbetriebe | Große, internationale Unternehmen und Konzerne |
Steuerrecht | Vor- und Nachteile | Vor- und Nachteile |
Kontakt
Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be