Geschäftsführung / Verwaltungsrat

 

Was ist die Geschäftsführung?

Die Geschäftsführung bzw. der Verwaltungsrat ist das wichtigste Exekutivorgan der Gesellschaft. Sie bzw. er ist mit der Führung der täglichen Geschäfte betraut und vertritt die Gesellschaft nach außen. Es kann sich um natürliche Personen oder eine andere juristische Person (Managementgesellschaft) handeln. In der Praxis ist die Benennung eines oder aller Gesellschafter als Geschäftsführer der GmbH durchaus gängig.

 

Welche Aufgaben hat die Geschäftsführung?

Jeder Geschäftsführer hat die Geschäftsführungsbefugnis für sämtliche Geschäfte im Rahmen des Gesellschaftszwecks, soweit sie nicht der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind. Das kann zum Beispiel das Abschließen von Verträgen betreffen. Die Geschäftsführung muss jedenfalls stets im Interesse der Gesellschaft handeln. Die Geschäftsführung kann unter bestimmten Bedingungen für Fehlhandlungen haften.

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be