Personengesellschaften (ohne Rechtspersönlichkeit)

 

Die einfache Gesellschaft in Belgien

 

Einfache Gesellschaft Société simple Maatschap

 

Die societé simple, die in etwa mit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts vergleichbar ist, ist im belgischen Gesellschaftsrecht nur sehr spärlich geregelt. Sie hat insbesondere keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und entsteht durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen natürlichen Personen, die ein gemeinsames wirtschaftliches Interesse verfolgen. Dabei können die Anteile der Vertragsparteien an der Gesellschaft vertraglich bestimmt werden. Während die einfache Gesellschaft für kleine Ziele herangezogen werden, ist sie für größere wirtschaftliche Vorhaben ungeeignet. Stattdessen wird häufig die belgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung genutzt, gerade angesichts des neuerdings nicht mehr vorgeschriebenen Kapitalerfordernisses. Hier beschreiben wir die Schritte zur Gründung einer einfachen Gesellschaft!

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be