GESELLSCHAFTSORGANE
Die zwei wichtigsten Organe
Die wichtigsten Organe der beiden häufigsten Gesellschaftsformen (GmbH bzw. Aktiengesellschaft) sind zum einen die Gesellschafterversammlung und zum anderen die Geschäftsführung (GmbH) / der Verwaltungsrat (Aktiengesellschaft). Diese zwei Organe sind gesetzlich zwingend vorgesehen. Einige ihrer Rechte und Pflichten können jedoch durch den Gesellschaftsvertrag genau definiert und somit an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden.
Dabei können sowohl der Geschäftsführer der GmbH als auch bzw. Verwaltungsratsmitglieder der Aktiengesellschaft neben natürlichen Personen auch juristische Personen sein (Managementgesellschaft). Dasselbe gilt für Mitglieder der Gesellschafterversammlung.
Betriebsprüfer
Die Gesellschaften müssen in Belgien zur Kontrolle der finanziellen Situation der Gesellschaft einen Betriebsprüfer bestellen, es sei denn es handelt sich um sogenannte kleine Gesellschaften. Darüber hinaus steht es den Gesellschaftern offen weitere (freiwillige) Organe einzurichten, wie etwa einen Beirat.
Kontakt
Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be