GESELLSCHAFTSRECHT

 

Was ist Gesellschaftsrecht?

„Gesellschaftsrecht“ ist jenes Gebiet der Rechtsordnung, das Regelungen für die durch Rechtsgeschäfte zu einem bestimmten Zweck geschaffenen, organisierten Rechtsgemeinschaften (Personenvereinigungen) beinhaltet. Es bildet dabei ein Kernstück des Wirtschaftsrechts und umfasst das Themenfeld der Personenvereinigungen von der Gründung, über tagtägliche Abläufe bis hin zur Auflösung (etwa durch Liquidation oder Umgründung) einer solchen Vereinigung.

 

Was ist eine Gesellschaft?

Als Gesellschaft wird dabei eine

  • durch Rechtsgeschäft begründete
  • Rechtsgemeinschaft mindestens zweier Personen (bei Kapitalgesellschaften ist jedoch auch eine Ein-Personen-Gesellschaft zulässig),
  • die einen bestimmten Zweck
  • durch organisiertes Zusammenwirken erreichen will,

bezeichnet.

 

Wer sind wir?

Wir sind eine international tätige Wirtschaftsrechtskanzlei (Kocks & Partners GmbH) mit einem Team aus mehrsprachigen Experten, welches über jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des belgischen Gesellschaftsrechts und über fundierte Kenntnisse des belgischen Markts verfügt. Wir können Sie daher von der Gründung einer Gesellschaft bis zu ihrem Verkauf in allen Fragen unterstützen. Unsere Betreuung geht dabei über eine rein juristische Beratung hinaus: Wir verbinden exzellente rechtliche Expertise mit profundem betriebswirtschaftlichen Verständnis.

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be