Gesellschaftsvertrag

 

Was ist ein Gesellschaftsvertrag?

Auch in Belgien ist der Gesellschaftsvertrag das Übereinkommen in, dem die Gesellschafter die Rechtsgrundlagen der Gesellschaft festlegen. Er bestimmt somit die „Spielregeln“ der Gesellschaft und regelt dementsprechend die wichtigsten Bestimmungen der Gesellschaft (beispielsweise Sitz, Zweck, Gesellschaftsorgane, Entscheidungsfindung, Ein- und Austritt aus der Gesellschaft oder die Vertretung nach außen). Er stellt eine Art Grundgesetz der Gesellschaft dar, von dem nur unter speziellen Voraussetzungen wieder abgewichen werden kann.

Sowohl bei der GmbH als auch bei der Aktiengesellschaft gilt jedoch eine gewisse Regelungsstrenge, weswegen an vielen Stellen nicht von zwingenden belgischen Recht abgewichen werden kann. Nicht zuletzt deswegen ist eine professionelle Unterstützung bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages unumgänglich.

 

Die Sprache des Gesellschaftsvertrags

Auch nach der jüngsten Gesellschaftsrechtsreform (2019) ist der Gesellschaftsvertrag sowohl bei der GmbH, bei der Aktiengesellschaft sowie bei der Genossenschaft notariell zu beglaubigen und gemäß der strikten Sprachengesetzgebung zu verfassen. Das bedeutet, die Dokumente müssen je nach Region entweder in Niederländisch, Französisch oder Deutsch erstellt werden.

Die Gesellschaftssatzung ist also in der richtigen Sprache abzufassen. Die Erfordernisse variieren abhängig vom geplanten Sitz der Gesellschaft, z.B. in Flandern, Wallonien, Brüssel oder in einer deutschsprachigen Gemeinschaft. In die Satzung sind bestimmte Angaben verpflichtend aufzunehmen. Sollten diese Angaben nicht aufgenommen werden, kann dies Nichtigkeit der Gesellschaft zur Folge haben.

 

Unterstützung beim Gesellschaftsvertrag

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages und sind sich mit den Formalitäten nicht sicher? Sprechen Sie uns an! Wir stehen Ihnen bei dem Prozess der Gründung, bei der Erstellung und notariellen Beglaubigung Ihres Gesellschaftsvertrages und auch danach in allen relevanten Sprachen zur Seite.

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be