Personengesellschaften (ohne Rechtspersönlichkeit)
Die zwei gängigen Typen von Personengesellschaften
In Belgien gibt es zwei Typen von Personengesellschaften, die einfache Gesellschaft, die in etwa der Gesellschaft bürgerlichen Rechts entspricht, und die Genossenschaft. Sie unterscheiden sich von Kapitalgesellschaften insbesondere durch ihre stärkere Abhängigkeit von den beteiligten Personen. Während die Genossenschaft eine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt, ist die einfache Gesellschaft keine eigenständige juristische Person. Daher ist sie sehr stark gründer- und personengeprägt. Die Personengesellschaften sind weniger für langfristige, wirtschaftlich große Projekte gedacht als eher für die einfache Handhabung bestimmter Projekte oder Befriedigung bestimmter Interessen. Vor allem seitdem das Mindestkapital bei der GmbH entfallen ist, sind Personengesellschaften in Belgien etwas unbedeutender geworden.
Kontakt
Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
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