VEREINSRECHT

 

Vereinsrecht

Brüssel als Hauptstadt Europas stellt für viele Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht einen Anziehungspunkt dar – sei es, um die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber der EU zu vertreten oder um allgemein gemeinnützig in Belgien tätig zu werden.

Das wesentliche Kriterium, das Vereine von Gesellschaften abgrenzt ist das Verbot der Gewinnausschüttung. Vereine müssen insofern ihre Gewinne zwingend zum Zwecke der Erreichung ihres Ziels verwenden, ohne dass diese (direkte oder indirekt) an ihre Gesellschafter ausgeschüttet werden.

Unsere Experten sind nicht nur führend auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, sondern können Sie auch bei der Gründung von Vereinen bestens beraten.

 

Kontakt

Laura Sproten, LL.M.
laura.sproten@kockspartners-law.be