Soll keine selbständige Gesellschaft auf dem belgischen Markt agieren, können Sie über Ihre ausländische Gesellschaft eine Niederlassung in Belgien gründen. Die Gründung einer solchen unselbständigen Niederlassung in Belgien ist weniger formal als die Gründung einer Gesellschaft und erfordert insbesondere keine notarielle Beurkundung.
Eine unselbständige Zweigniederlassung Ihrer (ausländischen) Gesellschaft ist juristisch keine unabhängige Einheit. Steuerrechtlich wird die unselbständige Zweigniederlassung allerdings wie eine unabhängige Einheit und somit wie ein selbständiges Unternehmen behandelt. Daran sind jedoch zahlreiche buchhalterische und steuerliche Pflichten geknüpft.
Ferner besteht in Belgien die Möglichkeit Gesellschaften in Form von Personengesellschaften zu gründen. Was die Personengesellschaften betrifft, gibt es zuerst die die Gesellschaft des allgemeinen Rechts, die keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Diese Gesellschaftsform (Société en nom collectif (SNC) / vennootschap onder firma (vof)) entspricht in Deutschland und Österreich etwa der Offenen (Handels-)Gesellschaft. Demgegenüber steht die mit dem deutschen und österreichischem Recht vergleichbare Kommanditgesellschaft (Société en commandite (SComm) / ommanditaire vennootschap (CommV)) welche sehr wohl eine eigene Rechtspersönlichkeit hat.
Gerne helfen Ihnen unsere mehrsprachigen Experten im Hinblick auf die Errichtung einer unselbstständigen Zweigniederlassung oder einer Personengesellschaft und der damit einhergehenden Verpflichtungen um Fehlerquellen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
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