Die wichtigsten Organe der beiden häufigsten Gesellschaftsformen (GmbH bzw. Aktiengesellschaft) sind zum einen die Gesellschafterversammlung und zum anderen die Geschäftsführung (GmbH) / der Verwaltungsrat (Aktiengesellschaft).
Die Gesellschafterversammlung setzt sich aus sämtlichen Gesellschaftern zusammen und ist das zentrale Willensbildungsorgan der Gesellschaft. Die Geschäftsführung bzw. der Verwaltungsrat ist hingegen das wichtigste Exekutivorgan der Gesellschaft. Sie bzw. er ist mit der Führung der täglichen Geschäfte betraut und vertritt die Gesellschaft nach außen.
Dabei können sowohl der Geschäftsführer der GmbH als auch bzw. Verwaltungsratsmitglieder der Aktiengesellschaft neben natürlichen Personen auch juristische Personen sein. Dasselbe gilt für Mitglieder der Gesellschafterversammlung.
Diese jeweils zwei Orange sind gesetzlich zwingend vorgesehen. Einige ihrer Rechte und Pflichten können jedoch durch den Gesellschaftsvertrag genau definiert und somit an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst werden.
Die Gesellschaften müssen in Belgien zur Kontrolle der finanziellen Situation der Gesellschaft einen Betriebsprüfer bestellen, es sei denn es handelt sich um sogenannte kleine Gesellschaften. Darüber hinaus steht es den Gesellschaftern offen weitere (freiwillige) Organe einzurichten, wie etwa einen Beirat.
Unsere Experten helfen Ihnen gerne dabei, ihre Gesellschaftsorgane nach den Anforderungen ihres Unternehmens anzupassen.
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