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Vereinsorgane

Ein gemeinnütziger Verein setzt sich in der Regel aus einer Mitgliederversammlung sowie einem Vorstand zusammen.

Eine ASBL / VZW zeichnet sich durch eine wesentlich höhere Regelungsstrenge aus als eine internationale Vereinigung. Beispielsweise sind bei einer ASBL / VZW grundsätzlich drei Personen zum Vorstand zu bestellen (bei Vereinen mit weniger als drei Mitglieder ein zweiköpfiger Vorstand).

Die Zusammensetzung, Funktionen und Befugnisse einer ASBL / VZW werden durch das Gesetzbuch für Gesellschaften und Vereine 2019 geregelt. Hingegen kann die Organisation einer AISBL / IVZW grundsätzlich frei in einer Satzung vereinbar werden.

Sowohl im Rahmen einer AISBL / IVZW als auch im Rahmen einer ASBL / VZW werden häufig ein oder mehrere Personen mit der Abwicklung des Tagesgeschäfts beauftragt. Sofern sie nicht gleichzeitig Vorstandsmitglieder sind, werden sie in der Regel als Generalsekretäre bezeichnet.

Die Handlungen der Vorstandsmitglieder werden dem Verein zugeordnet, weswegen sie grundsätzlich nicht persönlich für jene Verpflichtungen haften, die sie im Namen und auf Rechnung des Vereins eingehen. In Ausnahmefällen haftet jedoch der Vorstand dem Verein und Dritten gegenüber.

Unsere Experten helfen Ihnen gerne Sie vor diesen Risiken zu schützen.

 

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